Antrag auf Übermittlungssperre

Was viele nicht wissen ist, dass sogar die Einwohnermeldeämter sich mit den gesammelten Daten den einen oder anderen Taler hinzuverdienen. Doch zum Glück kann man Abhilfe schaffen, man muss es nur wissen. Für Dresden gibt es da ein ganz einfaches Formblatt – runterladen, ausdrucken, abschicken. Für andere Städte und Gemeinden existieren oft ähnlich einfache Formblätter, für manche (wie z.B. Berlin) scheinbar nicht. Wer die Möglichkeit hat, sollte sie nutzen.

Die Liste, wann und an wen alles Meldedaten herausgegeben werden dürfen, bzw. wogegen man widersprechen kann, ist beachtlich:

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung an Parteien
    Im Zusammenhang mit Wahlen dürfen Parteien und Wählergruppen Meldedaten zum Versand von Wahlwerbung einholen. Den Punkt hab ich zum Beispiel inzwischen wieder erlaubt, da mich schon interessiert, wenn die Parteien mal wieder blühende Landschaften versprechen.
  2. Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen
    Keine Ahnung, ob es hier Bedarf gibt, zu widersprechen. Kann natürlich für Einzelne interssant sein.
  3. Widerspruch gegen die Übermittlung an Adressbuchverlage
    Auch hier wieder: Kann man wollen oder auch nicht.
  4. Widerspruch gegen die Übermittlung an Religionsgesellschaften
    Das hier betrifft eigentlich nur Nichtkirchenmitglieder, die mit einem Kirchenmitglied im selben Familienverband leben.
  5. Widerspruch gegen die Internetauskunft mittels automatisiertem Abruf
    Wenn irgendwer berechtigterweise Daten abfragt, kann man das damit nicht verhindern, aber man kann es den Datenkraken zumindest etwas schwerer machen, indem man dem automatisierten Abruf widerspricht. Anfragen müssen demnach in Zukunft schriftlich gestellt werden.
  6. Widerspruch zur Auskunftserteilung/Übermittlung für erkennbare Zwecke der Direktwerbung
    Dieser Abschnitt ist der eigentliche Zweck der Übung. Definitiv wichtig, meiner Meinung nach.

Natürlich kann zu jedem einzelnen Punkt widersprochen werden.

Ich weiß nicht, wie oft von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, aber je bekannter so etwas ist, umso häufiger wird es sicherlich auch genutzt. Hier existiert eine wunderbar einfache und schnelle Möglichkeit, sich die Hoheit über seine Daten wenigstens ein Stück weit zurück zu holen. Natürlich wäre es besser, das Verfahren auf ein freiwilliges Opt-In (d.h. ich muss zustimmen, sonst gilt eine generelle Sperre) umzustellen, statt dem Zwang zum Opt-Out, aber immerhin.

Die Bearbeitung hat bei mir nur eine gute Woche gedauert, da hatte ich eine entsprechende Post schon im Briefkasten.

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